Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH ZUR REISEBESTÄTIGUNG

1.1 Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FOS Drinks GmbH, nachfolgend “FOS Drinks“ genannt, und den jeweiligen Reiseteilnehmer für Verträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden.

1.2 Die Inhalte der Reisebestätigung gehen im Geltungsrang diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, d.h., dass die Reisebestätigung vorrangig gilt.

1.3 Die jeweiligen Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter erbracht. Es gelten für das Verhältnis zum Reiseveranstalter dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf Reiseveranstalter und dessen AGB wird im jeweiligen Angebot hingewiesen. Grundsätzlich ist die FOS Drinks GmbH selbst Reiseveranstalter, außer es wird auf einen anderen Reiseveranstalter in der jeweiligen Veranstaltung/Reise hingewiesen. Sicherungsschein und weitere Reiseunterlagen übermittelt Ihnen der Reiseveranstalter.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES REISEVERTRAGES

2.1 Mit der Buchungserklärung bietet der Reiseteilnehmer FOS Drinks den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Für den Inhalt des Angebotes sind die Reiseausschreibung und die weiteren im Rahmen des Buchungsvorganges von FOS Drinks zur Verfügung gestellten Informationen maßgeblich. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch online vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung in Textform bei dem Reiseteilnehmer zustande.
 
2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot von FOS Drinks mit dessen Wirkung vor. Solange der Inhalt keine groben Änderungen beinhaltet, hat dieser Gültigkeit. Bei groben Änderungen kann ein neuer Vertrag nur zustande kommen, wenn der Reiseteilnehmer dem zustimmt.
 

3. UMFANG DER VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN UND IDENTITÄT VON DURCHFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, insbesondere derjenigen des Reiseprospektes von FOS Drinks für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. 
 
3.2 Der Reisekunde wird gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt.
 

4. ZAHLUNG

4.1 Mit Abschluss des Reisevertrages ist die Zahlung der Gesamtsumme des Vertrags innerhalb von 28 Tagen notwendig. Bei Reisen/Veranstaltungen, die innerhalb von 28 Tagen zum Zeitpunkt der Buchung stattfinden, ist die Gesamtsumme sofort zu entrichten. Eine Anzahlung der Buchung in Höhe von 50% ist möglich und innerhalb von 3 Werktagen zu entrichten. Reiseversicherungen müssen extern gebucht werden. 
 
4.2 Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, wird mit Bestätigung der Buchung der gesamte Reisepreis sofort fällig.
 
4.3 Zahlt der Reiseteilnehmer die fällige Anzahlung und/oder die Restsumme auch nach Aufforderung unter Fristsetzung nicht, so ist FOS Drinks dazu berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann FOS Drinks von dem Reiseteilnehmer eine Entschädigung entsprechend Ziffer 6.2 dieser Bedingungen verlangen.
 

5. REISEDOKUMENTE

Sollten die Reisedokumente dem Reiseteilnehmer nicht bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, so hat sich dieser unverzüglich mit FOS Drinks in Verbindung zu setzen. Die Reisedokumente werden dem Reiseteilnehmer schnellstmöglich elektronisch übermittelt.
 

6. RÜCKTRITT SEITENS DES REISETEILNEHMERS

6.1 Vor Beginn der Reise kann der Reiseteilnehmer jederzeit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen von der Reise zurücktreten.
 
6.2 Bei einem Rücktritt gem. Ziffer 6.1 ist FOS Drinks dazu berechtigt, bezogen auf den vereinbarten Reisepreis für die vom Rücktritt betroffenen Teilnehmer pauschal folgende Entschädigung zu verlangen, bei deren Berechnung der Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn berücksichtigt sind:
 
6.2.1 Alle Arten von Reisen: Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%, ab dem 14. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 100%.
 
6.3 Ist FOS Drinks infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Reiseteilnehmers zu erfolgen.
 
6.4 Abweichend von Ziffer 6.2 kann FOS Drinks keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
 
6.5 FOS Drinks empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Kosten einer Stornierung gemäß den Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
 

7. RÜCKTRITT SEITENS FOS DRINKS

7.1 FOS Drinks kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. In diesem Fall hat FOS Drinks spätestens 10 Tage vor Reisebeginn den Rücktritt zu erklären.
 
7.2 FOS Drinks hat das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn FOS Drinks aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
 
7.3 In den Fällen des Rücktritts nach Ziffer 7.1 und 7.2 verliert FOS Drinks den Anspruch auf den Reisepreis. Ist FOS Drinks infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erfolgen.
 

8. AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN

8.1 Bei Events, bei denen bestimmte Fahrzeuge, Sportgeräte (z.B. Fahrräder), technische Einrichtungen, oder andere Ausrüstungsgegenstände erforderlich sind und diese zur Durchführung des Events nicht zur Verfügung stehen, behält sich FOS Drinks das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden Ersatz zu stellen. Bei Unmöglichkeit ist FOS Drinks auch berechtigt, den Event – auch kurzfristig – abzusagen. In diesem Fall wird der bezahlte Preis zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden (z.B. Schadenersatz, Übernachtung, Fahrtkosten und der gleichen) bestehen nicht.

9. HAFTUNG UND SCHÄDEN

9.1 Im Schadensfall wird die Haftung von FOS Drinks und den Personen, der sich FOS Drinks bedient (z.B. Guides), auf den Fall des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit beschränkt, gleich aus welchem Rechtsgrund.

10. GEWÄHRLEISTUNG, ANSPRUCHSANERKENNUNG

Die Reiseleitung von FOS Drinks ist befugt, Ansprüche anzuerkennen. Es besteht grundsätzlich eine Vollmacht.
 

11. MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISETEILNEHMERS BEI MÄNGELN DER REISE

Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen nach der Annahme seiner Gepäckstücke bei der Fluggesellschaft erstatten. Es wird insoweit nach Möglichkeit eine Anzeige am Flughafen empfohlen. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt worden ist, erfolgen. Wird die vorgenannte Anzeigefrist versäumt, kommen Ansprüche nicht in Betracht und erlöschen, es sei denn, dass der Luftfrachtführer arglistig gehandelt hat.
 

12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN

12.1 Diese Bedingungen gelten nachrangig zu eventuell in den einzelnen Reiseverträgen getroffenen individuellen Vereinbarungen.
 
12.2 Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen gegen FOS Drinks ist Hamburg.
 
12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
 
12.4 Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Im Rahmen des Geltungsbereichs des Montrealer Übereinkommens gilt deutsches Recht ergänzend in den nicht durch das Montrealer Übereinkommen geregelten Bereichen.
 

13. HINWEISE ZUR VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission hat zur Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Plattform eingerichtet. FOS Drinks ist derzeit nicht bereit und auch nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 
 

FOS Drinks GmbH (auch verantwortlich im Sinne der DSGVO)

Geschäftsführer: Alexander Strauß, Patric Stielau

Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg

Tel.: +49 (0) 40 609 410 65 0

E-Mail: info@fos-experience.com

Datenschutzfragen & Datenschutzbeauftragter: info@fos-experience.com

www.fos-experience.com

Eintragung im Handelsregister Registergericht: Braunschweig

Registernummer: HRB 205285

Steuernummer: 13/201/51083

 

Bankverbindung:  Landessparkasse Braunschweig

Name: FOS Drinks GmbH

IBAN: DE92250500000152047296

BIC: NOLADE2HXXX

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